GRUNDSTEUER - IN BERLIN
WAS IST DAS?
GRUNDSTEUER
WAS IST DAS?

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf das Erbbaurecht an Grundstücken. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist in der Regel der Wert der Immobilie. In vielen Ländern wird der Steuersatz auf kommunaler Ebene festgelegt. Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmeform der Kommunen in Deutschland, die jährlich rund 14 Milliarden Euro in ihre Kassen bringen. Die Steuerbehörde legt den Betrag pro Gemeinde fest, die Grundsteuer wird von den Gemeinden zum 1. Januar eines jeden Jahres erhoben.

Wer ein Grundstück besitzt, muss die Grundsteuer bezahlen; entweder direkt oder indirekt. Die Steuer wird von jedem erhoben, der ein Grundstück besitzt. Aber auch als Mieter zahlen Sie wahrscheinlich immer noch, da die Vermieter die Kosten fast immer in Form von Nebenkosten in ihrem Vertrag an die Mieter weitergeben.

Die meisten Menschen in Deutschland sind von dieser Steuer betroffen, es lohnt sich, ihre Bedeutung zu verstehen.

Warum sollten Sie sich für die Grundsteuer interessieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Grundsteuer erlassen werden. Näheres regelt das 32 bis 34 GrStG(-Gesetz). Diese Regelung ist insbesondere für Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien interessant. Sind die Kosten hier höher als die Einnahmen, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Eigentumserklärung, außerdem können unvorhersehbare Ereignisse wie ein Hausbrand oder Wasserschaden einen Steuererlass begünstigen. Es gilt: Sind die Mieteinnahmen um mehr als 50% niedriger als die üblichen Bruttoeinnahmen, kann der Vermieter einen Erlass von 25% erhalten. Werden keine Einnahmen erfasst, werden 50% gewährt.

Wie wird die Grundsteuer gehandhabt?

Der Vermieter von Wohnraum kann die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Der Vermieter kann die aufgewendete Grundsteuer als Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Die von den Mietern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhobene Grundsteuer gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken, sodass Sie als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung jährlich einen Betrag entrichten müssen. Sie wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt worden und ist dementsprechend reformbedürftig. So wird vergleichbarer Grundbesitz unterschiedlich behandelt, sodass eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes besteht.
 
Aktuell wird die Grundsteuer noch anhand von Jahrzehnte alten Grundstückswerten bestimmt, die anschließend mit einer bundeseinheitlichen Steuermesszahl und einem von den jeweiligen Kommunen bestimmten Hebesatz multipliziert werden. Da sich die Immobilienpreise jedoch deutschlandweit unterschiedlich entwickelt haben, ist eine Berechnung anhand der Einheitswerte aus dem 20. Jahrhundert schlicht nicht mehr zeitgemäß und muss abgelöst werden. 
 
Die aktuell geltende Grundsteuer wir ab dem 1. Januar 2025 von der neuen Rechtslage abgelöst. Vorerst muss für jede Liegenschaft der Grundstückswert ermittelt werden, der anschließend wie oben beschrieben mit der Steuermesszahl und dem jeweiligen Hebewert multipliziert wird. Der neue Prozess der Berechnung stellt sich als sehr viel dynamischer dar, da von nun an der individuelle Wert eines jeden Grundstücks ermittelt wird und nicht mehr Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert verwendet werden. 
 
Der Gesetzgeber schreibt verpflichtend vor, dass die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben ist. Die Grundsteuererklärung muss zur Bestimmung des Grundstückwertes folgende obligatorische Angaben enthalten: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes als auch die Wohn- und Nutzfläche. Diese Angaben sind regelmäßig dem Kaufvertrag der jeweiligen Immobilie zu entnehmen. Hinsichtlich der Bestimmung des Bodenrichtwertes empfehlen wir den Rückgriff auf das zuständige BORIS des jeweiligen Bundesland. Die Übermittlung der Daten muss ferner auf elektronischem Wege über ELSTER erfolgen. Ferner kann bei einfach gelagerten Sachverhalten ebenfalls die Website „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ genutzt werden.